Überschreiten bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung ihrer Kinder einen Betrag von derzeit 490 € (Stand August 2022) Euro im Schuljahr (der sogenannte Familienselbstbehalt), wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet. Den jeweiligen Antrag gibt es beim zuständigen Landratsamt.